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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ihre Einkaufsbedingungen treten durch unsere Geschäftsbedingungen außer Kraft.


1. Verbindlichkeit

Unsere nachstehenden Bedingungen sind ein wesentlicher Bestandteil unserer Kaufverträge und Werklieferungen. Alle hierzu in Widerspruch stehenden oder darüber hinausgehenden Vereinbarungen bedingen unsere schriftliche Bestätigung. Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers sind für uns auch dann unverbindlich, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

2. Angebot und Vertragsabschluß

Alle Angebote sind freibleibend und gelten vorbehaltlich der Metalleindeckungsmöglichkeit. Ein Abschluss wird erst durch unsere schrift-liche Auftragsbestätigung rechtskräftig, deren Inhalt damit Vertragsgrundlage wird. Dem Besteller ausgehändigte Zeichnungen und Unterlagen sowie unsere Vorschläge sind unser geistiges Eigentum, sie dürfen daher an Dritte nicht weitergegeben und können von uns jederzeit zurückverlangt werden. Bei Werkstoffvorschlägen übernehmen wir keine Gewähr dafür, dass sich das Material für den Verwendungszweck des Bestellers eignet.

3. Lieferumfang

Der Lieferumfang ist in der Auftragsbestätigung festgelegt. Bei Sonderanfertigungen ist eine Mehr- oder Minderlieferung von 10 % zulässig. Maße und Gewichte in unseren Abbildungen, Zeichnungen und Schriftstücken gelten nur annähernd, wobei Änderungen vorbehalten bleiben. Änderungen unserer Modelle wie Bauart usw. behalten wir uns jederzeit vor. Auch sind wir berechtigt, von den vom Besteller angegebenen Maßen und Gewichten im Rahmen der handelsüblichen Toleranzen abzuweichen. Werden auf Grund einge-sandter Zeichnungen oder Muster Ausfallmuster hergestellt, so sind diese für die Ausführung des Auftrags maßgebend. Für die Abrechnung sind die von uns angegebenen Gewichte und Stückzahlen maßgebend. Beanstandungen der gelieferten Stückzahl sind unver-züglich, spätestens 1 Woche nach Eingang der Ware vorzubringen.

4. Preisstellung

Unsere Preise gelten ab Werk. Verpackung, Verladekosten, Zölle usw. gehen zu Lasten des Bestellers. Unsere Preise beruhen auf den bei Vertragsabschluß gültigen Kostenfaktoren; erfahren diese bis zur Lieferung eine Änderung, behalten wir uns, soweit nicht Festpreise vereinbart wurden, eine entsprechende Preisberichtigung vor.

5. Lieferzeit

Die von uns angegebene Lieferzeit gilt nur annähernd. Sie beginnt mit dem Tage der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten und aller Voraussetzungen, die der Besteller zu erfüllen hat.

6. Versand und Verpackung

Versand und Beförderung der Ware erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Die Lieferungen erfolgen grundsätzlich unfrei. Verpackung und Verpackungskosten werden billigst berechnet und nicht zurückgenommen. Die Wahl der Verpackung bleibt uns überlassen. Sobald die Ware das Werk verlassen hat, geht die Gefahr auf den Besteller über.

7. Gewährleistung

Der Besteller hat die Ware unverzüglich zu prüfen und etwaige Mängel spätestens innerhalb 1 Woche nach Eingang schriftlich zu melden. Mängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Feststellung der Fehler zu melden. Für von uns gelieferte Fremderzeugnisse haften wir nur in dem Umfang, in dem unsere Unterlieferanten die Gewähr für ihre Fabrikate von uns gegenüber übernehmen. Weitergehende Ansprüche irgendwelcher Art, insbesondere Schadenersatz, Auswechslungskosten, Fracht, entgangener Gewinn usw. sind ausgeschlossen.

8. Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen netto sofort zahlbar.Kleinstaufträge: Mindestauftragswert Inland € 100,00; Mindestauftragswert Ausland € 255,00. Für Kleinstaufträge (unter Mindestauftragswert) berechnen wir einen Mindermengenzuschlag. Diese Aufträge sind sofort ohne Abzug zahlbar. Zahlungen werden stets auf die älteste vorliegende Rechnung verrechnet. Scheckzahlungen gelten erst als Zahlung, wenn diese ord-nungsgemäß unserem Konto gutgeschrieben sind. Etwaige Beanstandungen entbinden den Besteller nicht von der pünktlichen Einhaltung des Zahlungstermins. Bei verspäteter oder gestundeter Zahlung sind wir, ohne das es einer Mahnung bedarf, zur Berechnung von Zinsen und Provisionssätzen, die 1% über den banküblichen Zinsen liegen, berechtigt.

9. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Gegenstände bleiben bis zur Bezahlung unserer sämtlichen, auch künftigen Forderungen unser Eigentum, selbst wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete Forderungen bezahlt ist. Bei laufender Rechnung gilt das Vorbehaltseigentum als Sicherheit unserer Saldoforderung. Die Be- und Verarbeitung von uns gelieferter, noch in unserem Eigentum stehender Ware erfolgt für uns, ohne das für uns Verpflichtungen hieraus erwachsen. Verarbeitet oder verbindet der Besteller unsere Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen, so überträgt uns der Besteller schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an den neuen Gegenständen und verwahrt diese mit kaufmännischer Sorgfaltspflicht für uns. Der Besteller ist berechtigt, die Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu veräußern. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignung sind ihm untersagt. Von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte an Dritte hat uns der Besteller unverzüglich zu benachrichtigen. Veräußert der Besteller unsere Vorbehaltsware, so tritt er bereits jetzt seine Ansprüche aus dieser Veräußerung bis zur Höhe unserer Rechnungsbeträge an uns ab, gleichviel, ob er die Gegenstände unverarbeitet oder verarbeitet oder zusammen mit anderen Leistungen oder ob er sie an einen oder mehrere Abnehmer veräußert. Der Besteller ist ermächtigt, den Kaufpreis für uns einzuziehen. Auf unser Verlangen ist der Besteller verpflichtet, die Abtretung den Drittkäufern bekannt zu geben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen den Drittkäufer erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen.

10. Erfüllungsort

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferung und Zahlung ist für beide Teile 59939 Olsberg, Deutschland. Das gilt auch für Scheckzahlungen, Geschäftsabwicklungen nur nach deutschem Recht.